Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAMPENSAU GmbH
STAND: 03.01.2025 / Version 2.0
I: Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der RAMPENSAU GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Kunde") geschlossenen Verträge, die die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen sowie hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen betreffen. Sie gelten auch für internationale Kunden, sofern nicht explizit abweichende Regelungen vereinbart werden.
Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der RAMPENSAU GmbH sind unverbindlich.
Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager Schwerte exklusive Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten.
Aufträge bedürfen der Schriftform und sind zwei Wochen ab Zugang bindend.
Alle Preise verstehen sich exklusive der geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Ein unterschriebenes Angebot gilt als bindende Auftragsbestätigung.
Die RAMPENSAU GmbH ist frei in der Annahme von Aufträgen, basierend auf Kriterien wie Verfügbarkeit, Art des Projekts, Bonität des Kunden und technischer Machbarkeit.
II: Vermietung
§ 3 Erweiterte Eigentumsvorbehaltsregelungen
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse. Bei Vermischung mit Waren Dritter erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zum Neuwert zu versichern und einen Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
§ 4 Zusätzliche Regelungen
Der Kunde ist für die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen verantwortlich, die für die Nutzung der Mietgegenstände oder die Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Genehmigungen für Open-Air-Veranstaltungen, Sonn- und Feiertagsregelungen sowie gewerberechtliche Festsetzungen.
Eventuell anfallende Kosten für Genehmigungen trägt der Kunde. Die RAMPENSAU GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Nachweis abhängig zu machen.
Sollten am Leistungsort zusätzliche unvorhergesehene Aufwendungen notwendig werden, ist die RAMPENSAU GmbH berechtigt, diese nach vorheriger Information des Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde ist verantwortlich für die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, einschließlich DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und UVV-Prüfungen, während der Mietzeit.
Die ordnungsgemäße Dokumentation und Einhaltung dieser Prüfungen obliegt dem Kunden. Versäumnisse können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
§ 6 Allgemeines zur Vermietung
Die Mietzeit umfasst den Bereitstellungs- und den Rückgabetag.
Vorzeitige Rückgabe schließt eine Mietzinsminderung aus.
Mietzeitüberschreitungen müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
Für jeden überzogenen Tag ist eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Gibt der Kunde die Mietgegenstände nach Ende der Mietzeit nicht zurück, so ist er verpflichtet, für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20% des Tagesmietpreises pro Tag zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden bei Bereitstellung erstellt und sind sofort netto zahlbar.
Vorkasse oder Sicherheitsleistung kann verlangt werden.
Für Unternehmer gelten Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz, für Verbraucher 5%.
§ 8 Unterrichtungspflicht
Kunden müssen Störungen und relevante Änderungen unverzüglich melden. Bei einer Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere für Folgeschäden, die durch verspätete oder unterlassene Meldungen entstehen.
Die Mietgegenstände sind ordnungsgemäß zu nutzen und zu versichern.
§ 9 Untervermietung
Untervermietung bedarf schriftlicher Zustimmung.
Das Material bleibt Eigentum der RAMPENSAU GmbH.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Kunden übernehmen das Material in ordnungsgemäßem Zustand und haften für Schäden, die nicht durch normalen Verschleiß entstehen. Für durch Dritte verursachte Schäden haftet der Kunde ebenfalls.
Die RAMPENSAU GmbH gewährleistet den funktionsfähigen Zustand des Materials. Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.
Die maximale Haftung der RAMPENSAU GmbH ist auf den Miet- oder Kaufpreis des Materials begrenzt, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung des Materials entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang.
§ 11 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Kosten für notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen trägt der Kunde.
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, unabhängig von eigenem Verschulden.
§ 12 Verpflegung des Personals bei Kundenveranstaltungen
Der Kunde verpflichtet sich, das von der RAMPENSAU GmbH gestellte Personal während der Dauer der Veranstaltung angemessen zu verpflegen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken.
Sollte keine Verpflegung bereitgestellt werden, ist die RAMPENSAU GmbH berechtigt, eine Pauschale für Verpflegungskosten in Höhe von 28,00 EUR pro Tag und Mitarbeiter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Diese Regelung dient der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Personals und der Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
III: Verkauf
§ 13 Allgemeines
Für Verbraucher verstehen sich Preise inklusive, für Unternehmer exklusive Umsatzsteuer.
Versandkosten werden zusätzlich berechnet.
§ 14 Lieferzeit
Liefertermine gelten als annähernd vereinbart. Bei Abweichungen wird der Kunde unverzüglich informiert, und es werden angemessene Ersatztermine angeboten.
Bei höherer Gewalt oder Lieferproblemen kann die RAMPENSAU GmbH vom Vertrag zurücktreten.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spesenfrei innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen.
Schecks werden nicht akzeptiert.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RAMPENSAU GmbH.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Produkte. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden im Voraus an die RAMPENSAU GmbH abgetreten.
§ 17 Gewährleistung
Verbraucher haben eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue, ein Jahr für gebrauchte Gegenstände.
Unternehmer müssen Mängel unverzüglich melden.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden arglistig verschwiegen.
IV: Datenschutz, Haftung und Streitbeilegung
§ 18 Haftungsregelungen
Die RAMPENSAU GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens der RAMPENSAU GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter entstehen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach deren Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist.
§ 19 Datenschutz
Die RAMPENSAU GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vertraulich zu behandeln.
Kundendaten werden ausschließlich für die Vertragsdurchführung sowie zur Verbesserung der Geschäftsbeziehung genutzt.
§ 20 Streitbeilegung
Im Falle von Streitigkeiten zwischen der RAMPENSAU GmbH und dem Kunden wird zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt, beispielsweise durch Mediation.
Sollte keine Einigung erzielt werden, ist der Gerichtsstand Dortmund.
V: Form/Schlussbestimmungen
§ 21 Schriftform
Schriftform ist auch durch elektronische Dokumente mit qualifizierter Signatur gewahrt.
§ 22 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht in den Vertrag einbezogen worden sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige Regel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RAMPENSAU GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist Dortmund, Westfalen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.